Kurtaxe

Durch das Seebad Lubmin wird eine Kurabgabe laut gültiger Satzung erhoben. Die Kurabgabe ist ganzjährig nach Anzahl der Aufenthaltstage zu zahlen.

1. Die Kurabgabe beträgt bei Kurabgabepflichtigen:

– im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen

a) 1.Mai – 30. September eines Jahres
für jede Person über 18 Jahre 1,50 € Netto 1,60 € Brutto
für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,75 € Netto 0,80 € Brutto
b) 1. Oktober – 31. Dezember und 1.Januar – 30.April eines Jahres
für jede Person über 18 Jahre 0,84 € Netto 0,90 € Brutto
für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,47 € Netto 0,50 € Brutto

– im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen

a) 1.Mai – 30. September eines Jahres
für jede Person über 18 Jahre 1,59 € Netto 1,70 € Brutto
für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,79 € Netto 0,85 € Brutto
b) 1. Oktober – 31. Dezember und 1. Januar – 30. April eines Jahres wird keine
Kurabgabe erhoben

2. Die Jahreskurabgabe beträgt im Erhebungsgebiet

a) für jede Person über 18 Jahre 42,05 € Netto 45,00 € Brutto
für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 21,02 € Netto 22,50 € Brutto
Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag

3. Ermäßigungen

a) Die Kurabgabe wird für höchstens 28 Tage im Jahr pro Gast erhoben. Dies gilt auch
bei mehreren Aufenthalten.

b) Personen in behördlich anerkannten gemeinnützigen (sozialen) Einrichtungen, z.B.
Heimvolkshochschule oder Gartensparte zahlen für die Kurabgabe 0,30 € pro Tag in
der Zeit vom 1.Mai – 30. September des Jahres.

c) Schwerbeschädigte, die eine Behinderung von 70 % und mehr nachweisen, zahlen
eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € Brutto vom 1. Mai – 30. September
eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € Brutto vom 1. Oktober – 31. Dezember und
1. Januar – 30. April eines Jahres

d) Alters-, Invalidenrentner, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Arbeitslose zahlen eine
ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € Brutto vom 1. Mai – 30. September eines
Jahres sowie in Höhe von 0,50 € Brutto vom 1. Oktober – 31. Dezember und 1.
Januar – 30. April eines jahres gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises.