Durch das Seebad Lubmin wird eine Kurabgabe laut gültiger Satzung erhoben. Die Kurabgabe ist ganzjährig nach Anzahl der Aufenthaltstage zu zahlen. 1. Die Kurabgabe beträgt bei Kurabgabepflichtigen: – im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen a) 1.Mai – 30. September eines Jahres … Kurtaxe weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden